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Der Japankäfer

Aktualisiert: 4. März

Japankäfer (Popillia japonica) sind invasive Schadinsekten, die weltweit für erhebliche Schäden in der Landwirtschaft und im Gartenbau verantwortlich sind. Ursprünglich in Ostasien beheimatet, wurden sie insbesondere im letzten Jahrzehnt in verschiedene Teile der Welt eingeschleppt, darunter auch in die Schweiz. Diese Käfer stellen eine Bedrohung für eine Vielzahl von Pflanzenarten dar, da ihre Larven sich von den Wurzeln verschiedener Pflanzen ernähren, während die erwachsenen Käfer die Blätter von einer breiten Palette von Pflanzen fressen. Ihre schnelle Vermehrung und ihre Fähigkeit, sich an verschiedene klimatische Bedingungen anzupassen, machen sie zu einer ernsthaften Herausforderung für den Pflanzenschutz.


Erst 2017 wurde der Japankäfer im Tessin entdeckt und konnte sich dort etablieren. Trotz eingeführter Bekämpfungsmassnahmen hatten leider nicht ausgereicht, um den Käfer auszurotten.


Erkennungsmerkmale


  • Ausgewachsene Käfer sind 10-12 mm lang mit metallisch kupferfarbenen Flügeldecken.

  • An jeder Seite des Hinterleibs sind fünf kleine Haarbüschel zu erkennen. 

  • Am Hinterteil gibt es zwei grössere, gleichfarbige Haarbüschel.

  • Eier, Larven und Puppen leben im Boden und sind daher schwieriger zu sehen


Welche Pflanzen sind betroffen?


Larven sind besonders für die Wurzeln der Pflanzen schädlich, da sie sich dadurch ernähren.

Zu den empfindlichsten Pflanzen gehören: Apfel, Brombeere, Ulme, Weinrebe, Linde, Kirsche, Ahorn, Rosen, Pfirsich, Sojabohne. Neben den Blättern ernähren sie sich auch von Blumen und Früchten.

Japankäfer können aber eine Vielzahl von Pflanzen kahlfressen.


Rechtlicher Umgang in der Schweiz


In der Schweiz werden Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Japankäfers einzudämmen und die Schäden zu minimieren. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist die Hauptbehörde, die für den Schutz der Landwirtschaft und der natürlichen Ökosysteme vor invasiven Schädlingen wie dem Japankäfer zuständig ist. Es wurden verschiedene rechtliche Instrumente eingeführt, um die Einschleppung und Ausbreitung dieser Schädlinge zu kontrollieren.

Zu den rechtlichen Maßnahmen gehören unter anderem:


  1. Import- und Exportbeschränkungen für Pflanzen und Erde, die potenziell den Japankäfer einschleppen könnten.

  2. Überwachungs- und Bekämpfungsprogramme zur frühzeitigen Erkennung und Eindämmung von Japankäfer-Populationen.

  3. Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierungskampagnen, um die Bevölkerung für die Bedeutung der Prävention und des Meldewesens zu sensibilisieren.

  4. Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und anderen Ländern, um die grenzüberschreitende Verbreitung des Japankäfers zu bekämpfen.

Diese rechtlichen Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Auswirkungen des Japankäfers auf die Schweizer Landwirtschaft und die ökologischen Systeme zu minimieren und gleichzeitig die Gesundheit der Pflanzen und die Vielfalt der heimischen Flora zu schützen


Was tun bei Verdacht?


  • Fangen Sie den Käfer ein und lassen Sie ihn nicht wieder frei. 

  • Prüfen Sie das Vorhandensein von weissen Haarbüscheln auf beiden Seiten des Hinterleibs.

  • Machen Sie, wenn möglich, ein Foto des Insekts, notieren Sie den genauen Standort und den Namen der Pflanze, an der es beobachtet wurde. 

  • Frieren Sie den Käfer ein.

  • Kontaktieren Sie bitte so rasch wie möglich den Pflanzenschutzdienst Ihres Kantons (Telefonnummern siehe Flyer Bundesamt für Landwirtschaft)



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