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Pflanzenverbot - Was nach September 2024 noch erlaubt ist

Aktualisiert: 21. Mai 2024

Die neue Freisetzungsverordnung vom BAFU (Bundesamt für Umwelt) verbietet die ungehinderte Ausbreitung verschiedener Pflanzen, sogenannter invasiver Neophyten.

Wir haben die Neuerungen für Sie zusammengefasst und stellen Ihnen hilfreiche Links zur Verfügung.


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Die sehr beliebte Tessinerpalme wird bald nicht mehr zum Kauf erhältlich sein.


Was sind invasive Neophyten?


Invasive Neophyten sind Pflanzenarten, die aus anderen Regionen in ein neues Ökosystem eingeführt wurden und sich dort aggressiv ausbreiten, wodurch sie die heimische Flora und Fauna beeinträchtigen. Diese Arten haben oft keine natürlichen Feinde oder Regulationen in ihrem neuen Lebensraum, was zu einer unkontrollierten Vermehrung führt. Ihr schnelles Wachstum und ihre Anpassungsfähigkeit ermöglichen es ihnen, natürliche Lebensräume zu verdrängen und ökologische Störungen zu verursachen.


Welche Pflanzen werden verboten?

Unter anderem der Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus L.), Sommerflieder (Buddleja davidii Franch) und die Tessinerpalme (Trachycarpus fortunei) waren bis anhin beliebte Gartenpflanzen. Diese werden ab 01. September 2024 verboten sein.


Die Stiftung InfoFlora vom BAFU stellt die Liste der invasiven Pflanzen zur Verfügung. Eine detaillierte Liste finden Sie unter diesem Link.


Was mache ich mit meinen Pflanzen, wenn diese nun gelistet sind?


Hier unterscheidet das BAFU zwischen Umgangsverbot und Inverkehrbring-Verbot. Diese unterscheiden sich wie folgt:


  • Anhang 2.1 der neuen FrSV: für diese 22 Arten gilt ein Umgangsverbot. Das bedeutet, dass sowohl das Inverkehrbringen (gemäss Anhang 2.2) als auch das Verwenden, Verarbeiten, Vermehren und Verändern der Pflanze. Einzig die Bekämpfung der Neophyten ist erlaubt.


  • Anhang 2.2 der neuen FrSV: Für diese Pflanzen gilt - Sie dürfen diese in Ihrem Garten behalten, allerdings ist es verboten, weitere Pflanzen zu verkaufen. Eine detaillierte Liste inklusive der Kategorisierung finden Sie unter diesem Link.


Wie kann ich die ungehinderte Ausbreitung invasiver Pflanzen vorbeugen?


Idealerweise entsorgen Sie Schnitt- und Grüngut in der Kehrichtverbrennungsanlage. Somit sind Sie auf der sicheren Seite. Insbesondere die Kompostierung ist nicht zulässig, ausser wenn die Neophyten keine Samen, Früchte oder Blüten tragen, dann können Sie die Waren kompostieren. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Link



Unser Fazit

Die genaue Umsetzung ab Semptember 2024 kann weitere Änderungen beinhalten, die bis dato noch nicht bekannt sind. Fakt ist, dass der Bund Einschränkungen durchführen wird, um die lokale Flora und Fauna zu schützen. Kontaktieren Sie uns, wenn wir Sie bei der Umsetzung der Massnahmen unterstützen können, oder Sie Fragen zu dieser Änderung haben.

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